Wer seine Eltern, seinen Partner oder andere Angehörige pflegt, weiß, dass dies keine leichte Aufgabe ist.
Sollte ein pflegender Angehöriger vorübergehend, zum Beispiel wegen Urlaub oder eigener Krankheit, die täglichen Aufgaben nicht erfüllen können, springt die Verhinderungspflege ein. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die notwendige Pflegeleistung aufrecht zu erhalten.
Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab Pflegegrad 2. Sie kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden.
Wer kümmert sich um Ihre Angehörigen? Unsere qualifizierten Betreuungskräfte sind mit Herz und Sachverstand an der Seite Ihrer Familienmitglieder, wenn Sie es einmal nicht können.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist ein attestierter Pflegegrad, der 2017 die bisherigen Pflegestufen abgelöst hat. Die Leistungen können mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 sowie Pflegegrad 5 beantragt werden.
Die Verhinderungspflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die in jährlichen Summen ausgezahlt und bewilligt wird.
Die aufgewendete Zeit wird stundenweise abgerechnet, wobei der Gesamtbetrag auf ein Jahr gerechnet den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen darf.
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